Festlegung eines Kriterienkatalogs zur Bauplatzvergabe


Unsere schöne Heimatgemeinde zeigt zu unserer Freude bereits über Jahre hinweg eine äußerst positive Entwicklung für seine Bürgerinnen und Bürger. Kernsanierte bzw. neue Kinderbildungseinrichtungen, zwei Hausärzte, zwei Nahversorgungsmöglichkeiten, ein großer Sportverein sowie ein S-Bahnanschluss nach Nürnberg oder Ansbach sorgen dafür, dass es den Einwohnern an kaum etwas mangelt. Am Montag dem 17.01.2022 stand in der Gemeinderatssitzung die Festlegung eines Kriterienkataloges zur Bauplatzvergabe an. Wir haben uns mit Bürgermeister Bernd Meyer und unserem CSU-Fraktionsvorsitzenden Simon Kapp unterhalten.


Bernd Meyer:


„Die Entwicklung von Sachsen bei Ansbach übt eine zunehmende Anziehungskraft auf bauwillige Bürger aus der ganzen Metropolregion Nürnberg aus. Spürbar ist dies an den vielen Bewerbungen um einen Bauplatz, welche regelmäßig bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Seit Jahren ist hier eine Zunahme erkennbar. Mit weit über 300 solcher Bewerbungen liegen wir in Sachsen deutlich über dem Angebot, welches von gemeindlicher Seite gemacht werden kann.“


Simon Kapp:


„In der Vergangenheit wurden die Bauplätze dabei oft nach Losverfahren oder Eingang der Bewerbungen vergeben, was nicht selten zu einer aus unserer Sicht ungerechten Vergabe führte. Es wurden weder familiäre noch soziale Kriterien der Bewerber berücksichtigt. Somit war es zum Beispiel grundsätzlich auch Investoren möglich, bei einer gemeindlichen Bauplatzvergabe zum Zuge zu kommen. Meiner Fraktion und mir – sowie dem gesamten Gemeinderat – ist es wichtig, einheimischen Bürgern, welche bereits tief im Sachsener Gemeindeleben engagiert oder verwurzelt sind, bevorzugt einen Bauplatz zuzuteilen. Spekulanten wollen wir hingegen ganz klar einen Riegel vorschieben. Eigenbezug ist für uns das A und O“


Bernd Meyer:


„Die Verwaltung hat den Gemeinderatsfraktionen bereits im Oktober 2021 einen Vorschlag für
einen Kriterienkatalog unterbreitet und gebeten, diesen entsprechend zu beraten. Die Vorsitzenden erarbeiteten nun daraus gemeinsam – und nach vorherigem intensiven Austausch innerhalb der Fraktionen – einen Vorschlag, den wir verwaltungsseitig zur Abstimmung ins Ratsgremium gegeben haben.“


Simon Kapp:


„Wir freuen uns sehr, dass dieser einstimmig verabschiedet wurde.“


Für alle Interessierten, welche am Montag bei der öffentlichen Sitzung nicht dabei sein konnten, haben wir den Kriterienkatalog anbei im Wortlaut:

Grundsätzlich:

Der Erwerber hat das Grundstück bei Nichtbebauung nach 3 Jahren zum Einkaufspreis an die Kommune zurück zu verkaufen

Kriterien:

  1. Eigenbezug und Bewerber hat Bezug zu Sachsen – Familiär → (Kindheit/Eltern/Pflege naher Angehöriger)
  2. Eigenbezug und Bewerber hat keinen Bezug zu Sachsen
  3. Bewerber besitzt bereits Immobilien → dies ist ein Negativkriterium
  4. Bewerber hat minderjährige Kinder im Haushalt
  5. Bewerber ist ehrenamtlich tätig
    1. → in Sachsen
    2. → grundsätzlich