Unser Wahlprogramm – Teil 2
Gemeinsam! – die Umwelt nachhaltig stärken
Wir sind davon überzeugt, dass die Gemeinde mit Blick auf den Schutz unserer Umwelt eine Vorbildfunktion besitzt. Der Klimawandel macht auch vor unserer Gemeinde keinen Halt, diesen zu bewältigen, ist auch für uns eine große Herausforderung. Die drei Standbeine der Energiewende „Energieeinsparung“, „Energieeffizienz“ und „erneuerbare Energien“ beinhalten jedoch auch eine große Chance, die wir ergreifen möchten, indem wir uns offen, strukturiert und im Dialog diesem Thema stellen. Die Schaffung und Pflege von ortsnahen Erholungsflächen sowie naturnahen Ausgleichsflächen in unserem Gemeindegebiet tragen nicht alleine zum Umweltschutz bei, sie fördern insbesondere auch das Wohlbefinden aller Gemeindebürger. Deshalb wollen wir hierauf ein besonderes Augenmerk legen. Dabei stehen wir nachdrücklich für den Erhalt einer zukunftsfähigen Landwirtschaft ein, da diese einen unschätzbaren Beitrag zum Erhalt unserer ländlichen Flur und nicht zuletzt unserer vertrauten Kulturlandschaft leistet.
Mit einem Gemeinderatsbeschluss zur „Klima- und Zukunftsoffensive“ wollen wir den ersten wichtigen Schritt tun und einen gemeinsamen Rahmen für den Klima- und Umweltschutz in Sachsen b. A. stecken. Darüber hinaus wollen wir einen festen Gemeinderatsausschuss „Energie und Umwelt“ installieren. Im Rahmen der Aktion „Sachsen 100“ streben wir an, bis zum Jahr 2025 über 100% des Strombedarfs in der Gemeinde über die Eigenproduktion mittels regenerativer Energien zu decken und gleichzeitig die Energieeffizienz innerhalb unserer Gemeinde zu verbessern. Die Aktion „Sachsen erblüht“ nimmt die Gemeinde, aber auch die Gemeindebürger in die Pflicht, im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten mehr für die Natur in unserer Gemeinde zu tun.
Maßnahmen:
- Organisation regelmäßiger Bürgerdialogveranstaltungen mit dem Ziel, gemeinsam einen Klima-Masterplan für die Gemeinde zu erarbeiten
- Strukturierter Ausbau der regenerativen Energien auf der Grundlage eines kommunalen Planungskonzeptes und unter Vorrang genossenschaftlicher Bürgeranlagen (z. B. Bürgersolaranlagen)
- Schrittweise energetische Sanierung aller gemeindlichen Liegenschaften
- Aufbau eines kommunalen Ökokontos unter Einbeziehung kommunaler Überlegungen hinsichtlich Erholung und Freiraumentwicklung
- Aufnahme verbindlicher Vorgaben in den zukünftigen Neubaugebieten hinsichtlich der Freiflächengestaltung (z. B. Forderung von Blühflächen, Verbot großflächiger „Kieswüsten“ und Förderung von Zisternen)
- Organisation von Aktionstagen, z. B. zur Anlage von Blühwiesen auf geeigneten gemeindlichen Flächen oder zur Umweltbildung für Kinder
- Organisation von Beratungs- und Informationsveranstaltungen zu Themen wie ökologische Gartengestaltung, Gebäudesanierung oder Stromsparen